• Beratung, Vorsorge, Geburt und Wochenbettbetreuung sind Kassenleistungen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
  • Sollten Sie wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.
  • Die Kursgebühren für Ihren Partner am Partnerabend müssen Sie selbst zahlen.
  • Die Kursgebühren für die Babymassage müssen am ersten Kurstag, komplett in bar geleistet werden.